Umweltplanung

Umweltplanung aus einer Hand: Umweltbericht, Artenschutz, FFH/UVP, LBP, Eingriff/Ausgleich und Monitoring – fachlich sauber, nachvollziehbar aufbereitet und termingerecht eingereicht.

KLARHEIT FÜR ENTSCHEIDUNG UND VERFAHREN
LEISTUNGEN

Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP, SUP, UP, UVS)

„Verstehen, bewerten, ausgleichen – Umweltprüfung als Grundlage guter Planung.“

Wir prüfen die Umweltwirkungen von Vorhaben – von der frühen Idee bis zur Genehmigung. Dazu gehören Screening und Scoping, die Datenerhebung sowie die Bewertung aller relevanten Schutzgüter. Neben klassischen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erstellen wir regelmäßig Strategische Umweltprüfungen (SUP) für Pläne und Programme sowie Umweltprüfungen (UP) im Rahmen der Bauleitplanung. Auch Umweltverträglichkeitsstudien (UVS), beispielsweise für Infrastrukturvorhaben im Straßenbau, gehören zu unserem Kerngeschäft. Auf dieser Basis entwickeln wir wirksame Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen und zeigen Entscheidungsalternativen auf. So entstehen rechtssichere und verständliche Unterlagen, die Verfahren beschleunigen und Planungssicherheit schaffen.

Landschaftspflegerische Begleitplanungen (LBP, LFB, GOP)

„Landschaftspflegerische Konzepte, die Planung und Umwelt verbinden.“

Wir begleiten Projekte mit landschaftspflegerischen Konzepten, die Eingriffe in Natur und Landschaft transparent erfassen und fachlich bewerten. Beim klassischen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) nach Bundesnaturschutzgesetz entwickeln wir Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Vorhaben wie Infrastrukturprojekte oder Leitungsbau sowie diverse andere Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich. In der Bauleitplanung übernehmen Fachbeiträge (LFB) bzw. Grünordnungspläne (GOP) diese Rolle im Rahmen der Eingriffsregelung. So schaffen wir praxistaugliche, rechtssichere Lösungen, die den Belangen von Planung und Naturschutz gleichermaßen gerecht werden.

Artenschutzrechtliche Fachbeiträge

„Von der Kartierung bis zur Kompensation – Artenschutz als integraler Teil fundierter Planung.“

Wir prüfen, ob Vorhaben geschützte Tier- und Pflanzenarten betreffen – von der ersten Einschätzung (ASP I) über die vertiefte Prüfung mit Geländeerfassungen und der Entwicklung von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen (ASP II) bis hin zur ASP III als Ausnahmefall, wenn trotz aller Maßnahmen ein Verbotstatbestand ausgelöst wird und ein Verfahren nach § 45 BNatSchG erforderlich wird. Unsere typischen Tätigkeitsfelder hierbei sind Bauleitplanungen, Infrastruktur- und Wohnbauvorhaben sowie Abrissprojekte, bei denen beispielsweise Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien oder andere planungsrelevante Artengruppen betroffen sein können. Unser Ziel: praxisgerechte Lösungen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen als auch den Artenschutz wirksam berücksichtigen.

FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP)

„Sensible Lebensräume analysieren, verantwortungsbewusst planen.“

Wir prüfen, ob Planungen und Projekte mit den Schutzzielen europäischer Natura-2000-Gebiete vereinbar sind. Im ersten Schritt erfolgt eine Vorprüfung, die klärt, ob erhebliche Beeinträchtigungen möglich sind. Falls ja, folgt eine vertiefte Verträglichkeitsprüfung, in der die Auswirkungen auf Lebensraumtypen und Arten detailliert bewertet werden. Typische Anwendungsfelder sind Straßen- und Leitungsbau, Hochwasserschutzmaßnahmen sowie Bauleitplanungen in der Nähe von FFH- oder Vogelschutzgebieten. Durch unsere Expertise entwickeln wir Lösungen, die den strengen rechtlichen Anforderungen genügen und gleichzeitig die Umsetzung von Projekten ermöglichen.

Biotoptypenkartierungen

„Von der Kartierung bis zur Bewertung – verlässliche Daten für Planung und Naturschutz.“

Wir erfassen und bewerten die Vielfalt von Lebensräumen im Gelände – von Wäldern und Gewässern bis hin zu Offenland- und Siedlungsflächen. Grundlage ist die Biotoptypenkartierung nach den landesweit gültigen Systematiken. Die Ergebnisse liefern eine belastbare Basis für Bauleitplanungen, Fachbeiträge im Rahmen der Eingriffsregelung oder ökologische Bewertungen von Vorhaben. So schaffen wir eine solide Datengrundlage, die sowohl für Planerinnen und Planer als auch für Genehmigungsbehörden nachvollziehbar und nutzbar ist.

Gesamträumliche Planungskonzepte

„Räume verstehen – Potenziale erkennen – Entwicklung gezielt steuern.“

Wir unterstützen Kommunen bei der Entwicklung übergeordneter Planungskonzepte, die als Grundlage für Flächennutzungspläne und andere kommunale Steuerungsinstrumente dienen. Dazu gehören beispielsweise die Ermittlung und Abgrenzung von Windkonzentrationszonen oder Kies- und Sandabgrabungskonzentrationszonen. Durch eine fachlich fundierte Analyse von Nutzungsansprüchen, Schutzgütern und rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen wir Entscheidungsgrundlagen, die Planungssicherheit bieten und gleichzeitig Konflikte frühzeitig minimieren.

Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungspläne

„Von der Idee zur Umsetzung – Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplanung mit Praxisbezug.“

Wir entwickeln praxisorientierte Konzepte zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur- und Kulturlandschaften. Dazu gehören z. B. Pflege- und Entwicklungspläne für Schutzgebiete, Bewirtschaftungskonzepte für Kompensationsflächen oder Maßnahmenpläne für Landschaftsräume. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich ökologische Ziele dauerhaft mit Nutzungsansprüchen vereinbaren lassen. Unsere Pläne sind nicht nur fachlich fundiert, sondern auch so gestaltet, dass sie in der Praxis umsetzbar sind – von der konkreten Maßnahmenbeschreibung bis hin zur Ableitung von Pflegeintervallen und Zuständigkeiten.

Artenschutzfachliche Abriss- und Baubegleitung

„Wir sorgen dafür, dass Baufortschritt und Artenschutz Hand in Hand gehen.“

Die artenschutzfachliche Bau- und Abrissbegleitung stellt sicher, dass bei allen Bau- und Rückbaumaßnahmen die gesetzlichen Vorgaben des Natur- und Artenschutzes eingehalten werden. Unser Büro überwacht die Umsetzung der im Genehmigungsverfahren festgelegten Maßnahmen und begleitet Projekte von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur Abnahme.

Im Fokus steht der Schutz streng und besonders geschützter Arten. Dazu gehören die Kontrolle und Sicherung potenzieller Lebensstätten vor Beginn der Arbeiten, die fachgerechte Umsetzung von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sowie das Monitoring empfindlicher Arten während der Bau- oder Abrissphase.

Durch eine enge Abstimmung mit Bauleitung, Fachbehörden und weiteren Beteiligten gewährleisten wir eine rechtssichere, praxisorientierte und effiziente Umsetzung der artenschutzrechtlichen Anforderungen – für einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Baupraxis.

Mitwirkung im Verfahren

„Von Scoping bis Genehmigung: Wir bringen Projekte sicher durchs Verfahren.“

Im Rahmen von Genehmigungsprozessen übernehmen wir sowohl die Koordination als auch die Erstellung der erforderlichen Fachbeiträge und Anträge an die zuständigen Behörden. Dazu zählen unter anderem Verfahren zur Waldumwandlung, Befreiungen aus dem Landschaftsschutz, naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Verlagerung gesetzlich geschützter Biotope sowie der Umgang mit satzungsgeschützten Bäumen. Durch die fachgerechte Vorbereitung und Begleitung der Antragsverfahren schaffen wir Planungs- und Verfahrenssicherheit für Ihr Vorhaben.

Weitere umweltfachliche Leistungen

„Wir denken Umweltplanung weiter – Unsere Expertise für besondere Fragestellungen jenseits des Standards.“

Neben den genannten Kernaufgaben übernehmen wir auch spezielle umweltfachliche Fragestellungen, die über die Standardleistungen hinausgehen. Dazu zählen z. B. Sondergutachten zu Landschaftsbild, Baudenkmälern oder Verschattungswirkungen ebenso wie Machbarkeitsstudien für komplexe Planungsaufgaben. Darüber hinaus beraten wir fachlich bei der Integration von Umwelt- und Naturschutzbelangen in Planungsprozesse und unterstützen Kommunen, Planungsbüros und Vorhabenträger bei der Umsetzung konkreter Projekte. Sprechen Sie uns gerne an – wir entwickeln passgenaue Lösungen für Ihr Vorhaben.